Leistungen im Rahmen der Pflegeversicherung

Grundpflege
Unterstützung bei der Körperpflege
Unterstützung bei beim An- und Ausziehen
Hilfe bei der Ausscheidung
Mobilisation und Bewegungsförderung
Betten/Lagern
Hilfe bei Nahrungsaufnahme
Sondennahrung verabreichen
uvm.
Hauswirtschaftliche Versorgung
Reinigung der Wohnung
Wäschepflege
Einkaufen
Besorgungen
Treppenreinigung
Organisation des Haushalts
uvm.
Pflegeberatung für die Pflegekasse nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Die stattfindenden Beratungsbesuche dienen der Feststellung der Pflegesituation, sofern Angehörige oder andere nicht ausgebildete Kräfte pflegen. Der Beratungsbesuch ist eine Form der praktischen und pflegefachlichen Unterstützung, bei der die Qualität der Pflege zuhause gestärkt und gewährleistet werden soll. Während des Besuchs können Pflegepersonen hilfreiche Tipps für ihre persönliche Pflegesituation erhalten. Dazu gehören z.B. der Bezug von Pflegesachleistungen, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, Hilfsmittel und Wohnraumanpassung Des Weiteren dienen diese Pflegeeinsätze der Beratung, Unterstützung und Anleitung des Betroffenen bzw. der Angehörigen/Pflegenden, sodass weiterhin eine gute Versorgung gewährleistet ist.
Urlaubsvertretung von pflegenden Angehörigen
Sofern ein pflegender Angehöriger verhindert ist, z.B. durch Urlaub oder Krankheit, übernimmt die Pflegekasse die Kosten für eine Ersatzpflegekraft. Für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege steht ab dem 01.07.2025 ein gemeinsamer Jahresbetrag zu Verfügung. Pflegebedürftige mit den Pflegegraden 2 - 5 können den Betrag von bis zu 3.539 Euro flexibel für beide Leistungen einsetzen. Es muss aber beachtet werden, dass am 31.12. des betreffenden Jahres die Summen verfallen.
Stundenweise Ersatzpflege
Pflegende Angehörige sind oftmals starken physischen wie psychischen Belastungen ausgesetzt. In vielen Fällen ist die Pflege ein 24 Stunden Job. Aus diesem Grunde fühlen sich pflegende Angehörige oftmals auf Dauer mit der Situation überfordert und sie erleiden selbst gesundheitliche Schäden. Dieses Angebot richtet sich an Pflegepersonen, die z.B. eine Einladung, ein eigenen Arzttermin, einen Theaterbesuch, eine Kaffeerunde oder ähnliche Termine nicht wahrnehmen konnten, weil Sie kurzfristig für sich keine Vertretung organisieren konnten. Die Kosten hierfür werden von der Pflegekasse übernommen ( Vorpflegezeit von mindestens 6 Monaten ab dem 1.7.2025 entfällt ).
Weitere Leistungen
Betreuungsdienste
Botengänge
Individuelle Beratung
Hilfe bei Antragsstellung
Begleitung bei MDK - Gutachten
Rezepte besorgen
Medikamente beschaffen
uvm.
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Ihr Wohlbefinden ist unsere Aufgabe
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