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Leistungen im Rahmen der Pflegeversicherung

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Grundpflege

  • Unterstützung bei der Körperpflege

  • Unterstützung bei beim An- und Ausziehen

  • Hilfe bei der Ausscheidung

  • Mobilisation und Bewegungsförderung

  • Betten/Lagern

  • Hilfe bei Nahrungsaufnahme

  • Sondennahrung verabreichen

  • uvm.

Hauswirtschaftliche Versorgung

  • Reinigung der Wohnung

  • Wäschepflege

  • Einkaufen

  • Besorgungen

  • Treppenreinigung

  • Organisation des Haushalts

  • uvm.

Pflegeberatung für die Pflegekasse nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Die stattfindenden Beratungsbesuche dienen der Feststellung der Pflegesituation, sofern Angehörige oder andere nicht ausgebildete Kräfte pflegen. Der Beratungsbesuch ist eine Form der praktischen und pflegefachlichen Unterstützung, bei der die Qualität der Pflege zuhause gestärkt und gewährleistet werden soll. Während des Besuchs können Pflegepersonen hilfreiche Tipps für ihre persönliche Pflegesituation erhalten. Dazu gehören z.B. der Bezug von Pflegesachleistungen, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, Hilfsmittel und Wohnraumanpassung Des Weiteren dienen diese Pflegeeinsätze der Beratung, Unterstützung und Anleitung des Betroffenen bzw. der Angehörigen/Pflegenden, sodass weiterhin eine gute Versorgung gewährleistet ist.

Urlaubsvertretung von pflegenden Angehörigen

Sofern ein pflegender Angehöriger verhindert ist, z.B. durch Urlaub oder Krankheit, übernimmt die Pflegekasse die Kosten für eine Ersatzpflegekraft. Für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege steht ab dem 01.07.2025 ein gemeinsamer Jahresbetrag zu Verfügung. Pflegebedürftige mit den Pflegegraden 2 - 5 können den Betrag von bis zu 3.539 Euro flexibel für beide Leistungen einsetzen. Es muss aber beachtet werden, dass am 31.12. des betreffenden Jahres die Summen verfallen.

Stundenweise Ersatzpflege

Pflegende Angehörige sind oftmals starken physischen wie psychischen Belastungen ausgesetzt. In vielen Fällen ist die Pflege ein 24 Stunden Job. Aus diesem Grunde fühlen sich pflegende Angehörige oftmals auf Dauer mit der Situation überfordert und sie erleiden selbst gesundheitliche Schäden. Dieses Angebot richtet sich an Pflegepersonen, die z.B. eine Einladung, ein eigenen Arzttermin, einen Theaterbesuch, eine Kaffeerunde oder ähnliche Termine nicht wahrnehmen konnten, weil Sie kurzfristig für sich keine Vertretung organisieren konnten. Die Kosten hierfür werden von der Pflegekasse übernommen ( Vorpflegezeit von mindestens 6 Monaten ab dem 1.7.2025 entfällt ).

Weitere Leistungen

  • Betreuungsdienste

  • Botengänge

  • Individuelle Beratung

  • Hilfe bei Antragsstellung

  • Begleitung bei MDK - Gutachten

  • Rezepte besorgen

  • Medikamente beschaffen

  • uvm.

Schauen Sie sich weitere unserer Leistungen an

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